Mittwoch, 8. Januar 2025

Kritik an der Regierung ist strafbar - in Rußland, wie in D-Land

"Das Amtsgericht Düsseldorf [Richter: T. Kampmann] verurteilte eine Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen á 53 Euro, insgesamt 7950 Euro, weil sie auf Facebook die Migrationspolitik der Bundesregierung mit folgender Aussage kritisiert hatte: `Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren[...]´"
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Die Staatsanwaltschaft sah für diesen Facebook-Kommentar nun die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 StGB (Volksverhetzung) als gegeben an, da dadurch in einer Art und Weise, `die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt´ worden sei. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft, die mit zwei Staatsanwälten vor Gericht erschienen war, dass die `massive Politik-Kritik´ strafschärfend berücksichtigt würde."

Das schreibt die Richterin und Buch-Autorin C.v. Dewitz in der "Berliner Zeitung / Open Source" (Volksverhetzung? Der Ärger über Robert Habeck kommt eine 74-Jährige teuer zu stehen*), und weiter:

"Nachdem Doris van Geul, 74, erklärt hatte, dass der Kommentar ihre Wut über Aussagen von Habeck widerspiegelte, für dessen Position sie kein Verständnis habe, wurde sie vom Staatsanwalt gemaßregelt. Und das mit folgenden Worten: `Das klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik auch weiterhin nicht gutheißen würden.´ Als käme es im Rahmen der Subsumtion unter § 130 StGB darauf an, ob man die gegenwärtige Politik gutheißen würde oder nicht."

In einer "Mehrheits-Demokratie" muß natürlich die "unterlegene" Minderheit die herrschende Politik nicht "gutheißen": daher nennt man sie "Opposition", und das ist schließlich die einzige Rechtfertigung dieser Art von "Demokratie"...

Abgesehen davon, daß "wir" keine "Fachkräfte brauchen" (siehe meinen Eintrag vom 13.11.2024), ist das die sozusagen Mainstream-Meinung einer braven Seniorin, die vielleicht genervt ist, weil ihr Paket-Bote ein denglisch radebrechender Afrikaner oder Afghane ist und sie am Postbank-Schalter hinter zwei Ukrainerinnen warten muß, die auf Russisch ein Kreditkarten-Problem lösen wollen, die aber  garantiert nicht will, daß ihr Enkel im Suff Asylanten-Heime abfackelt, geschweigedenn das selbst tun würde, falls sie noch rüstig genug ist - im Grund bestätigt diese Meinung sogar die EU-Regime-Praxis ("Frontex", vermehrte Abschiebungen, Syrien als "sicheres Herkunfts-Land", usw.) und widerspricht bloß der geheuchelten Regime-Propaganda ("Niemand ist illegal" und "Wir schaffen das"): aber das scheint als "Politik-Kritik" schon zu reichen, um kriminalisiert zu werden - genauso, wie man im perfide "diktatorischen" Rußland nicht vom "Ukraine-Krieg", sondern nur von der "militärischen Spezial-Operation" reden darf, wenn man nicht vor den Kadi gezerrt werden will (zu den juristischen Folgen von "Politik-Kritik" in D-Land siehe auch meine Einträge vom 18.11. und 16.12.2024, sowie ältere, da "unsere FDGO" schon immer ein Bastard ist).

Das erinnert fatal an die habsburgische und die preußische Zensur, Spitzelei und Denunziation nach den "Befreiungs-Kriegen" (also nach dem feudalen Sieg über Napoleon 1814/15 und der "Befreiung" von seiner Europa-weiten Zwangs-Verbreitung der "bürgerlichen Rechte" - auch wenn er sich persönlich nicht an diese gebunden gefühlt haben mag: was nach ihm kam, war schlimmer...).
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* Hervorh.  und [ ] von mir

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